Universitätsarchiv Tübingen
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Die Organischen Gesetze vom 17.9.1811 übertrugen die Verantwortung für den Stiftungsfonds der Universität und damit die Aufgaben des Collegium deputatorum und des Syndikus einem königlichen Kameralverwalter, der ab 1817 auch die Kasse des Klinikums führte. Seine Aufgaben wurden mit dem Organischen Statut vom 18.1.1829 dem Universitätskassier übertragen.
Bemerkungen : Akten und Amtsbücher des Universitätskameralamtes sind in Bestand 145 (Universitätskassenamt) überliefert.
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